Seit Mittwoch, den 10. November 2021 gilt beim Betreten des Diako Mannheim die 3G-Pflicht. Was bedeutet das genau für Sie?
Am 3. November hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Menschen ergeben sich dadurch Einschränkungen.
Dies wirkt sich auch auf den Zutritt zum Diakonissenkrankenhaus Mannheim aus. Künftig hat nur Zutritt, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Was ist damit gemeint?
Geimpft – Als vollständig Geimpfte gelten alle Patientinnen und Patienten, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und die ihre letzte erforderliche Einzelimpfung vor über 14 Tagen erhalten haben. Ihren Impfstatus können Sie digital (Corona-Warn-App, CovPass-App oder Luca-App) oder in Papierform (Impfausweis) nachweisen.
Getestet – Alle Patientinnen und Patienten, die innerhalb der letzten 24 Stunden mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test negativ auf das Coronavirus getestet wurden gelten als getestet. Auch hier kann der Test in digitaler oder Papierform vorgelegt werden.
Genesen – Als genesen gelten Patientinnen und Patienten, die nachweislich positiv auf das Coronavirus mit einem PCR-Test getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.
Bitte beachten Sie, dass im gesamten Diako außerdem die Maskenpflicht gilt. Auch in unserer Praxis ist die FFP2-Maske vorgeschrieben, ein Mund-Nasen-Schutz ist nicht ausreichend.